Ein Gerichtsurteil und erhöhte Bußgelder bieten Chancen, zugeparkte Gehwege wieder ihrem Zweck zuzuführen. Welche Regeln  gelten und wie eng der Rahmen für legales Parken ist, dokumentieren wir auf 50 Seiten zum Gehwegparken.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt (Az 5 K 1968/19 vom 22.02.2022); das Oberverwaltungsgericht hat es bestätigt: Behörden müssen gegen dauerndes Falschparken einschrieten, wenn „die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, wozu auch der Fußgängerverkehr zählt …, erheblich behindert wird“. Würde hier „nicht eingeschritten, stünden die Kläger faktisch rechtsschutzlos. Die Personen, die verkehrsordnungswidrig aufgesetzt parken, können sich auch nicht auf ein „Gewohnheitsrecht“ des aufgesetzten Gehwegparkens berufen und selbst keine schutzwürdigen Belange ins Feld führen.“ Die Zusammenfassung vom Verwaltungsgericht gibt es hier und die ausführliche Urteilsbegründung hier.

Dass Städte beim Falschparken nicht systematisch weggucken dürfen, bestätigt auch ein Aufsatz in der renommierten Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht. Der Autor Jonas Höltig analysiert die Rechtslage und fasst bündig zusammen: „Kommunale Dienstanweisungen, die das Gehwegparken grundsätzlich dulden, sofern bestimmte Restgehwegbreiten verbleiben, sind rechtswidrig.“ Mehr dazu hier

Bußgeldkatalog verlangt mehr Ahndung

Falschparken auf Gehwegen ist ohnehin seit November 2021 kein Kavaliersdelikt mehr: Im erneuerten Bußgeldkatalog sind die Geldsummen drastisch erhöht und es drohen Punkte in Flensburg. Wo Autobesitzer den Menschen zu Fuß  Schutz- und Verkehrsraum nehmen, dürfen Polizei und Ordnungsämter viel seltener ein Auge zudrücken als bisher. Hierzu und zu vielen anderen Themen rund ums Gehweg-Parken informiert unsere neue Broschüre.

Mit dem erneuerten Bußgeldkatalog ist verbotenes Parken auf Gehwegen rechtlich ein schwerer Verkehrsverstoß geworden. Bei Überschreiten einer Stunde oder bei Behinderung des Fußverkehrs wird ein Bußgeld von mindestens 70 Euro fällig und zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Nach der Rechtsprechung wird schon dann behindert, wenn Fußgänger nicht mehr nebeneinander gehen oder sich störungsfrei begegnen können.

Zu den rechtlichen Regelungen und Möglichkeiten beim Gehweg-Parken bestehen teils erhebliche Wissenslücken - nicht nur bei Menschen, die zu Fuß oder im Auto unterwegs sind, sondern auch in Verwaltung und Politik. Die Broschüre stellt ausführlich dar, wo das Parken auf Gehwegen leider erlaubt und wo es verboten ist, undwas Verstöße kosten. Viele Kommunen geben bisher Teile von Gehwegen zum Parken frei, auch wenn sie das gar nicht dürfen. Dazu werden die einschlägigen Vorschriften allgemeinverständlich erklärt und relevante Gerichtsurteile zitiert. Außerdem zeigen wir Lösungswege, wie "Parkdruck" auch auf legale Weise gemindert werden kann.

 

Wie Sie gegen angeordnetes Gehwegparken vorgehen können, erfahren Sie hier in der Dateiensammlung.

Die Broschüre „Parken auf Gehwegen“gibt es hier zum Download.