Jaraschs E-Scooter-Gebühren: In der City mau, den Rest gibt’s für lau

Wenn es nach Verkehrssenatorin Jarasch geht, bleibt Berlin Billigstandort für E-Scooter-Verleiher. Sie sollen zwar ab Januar erstmals eine Jahresgebühr von 36 Euro pro Fahrzeug zahlen, jedoch nur im S-Bahn-Ring. Für E-Scooter außerhalb des Rings ist gar keine Zahlung vorgesehen. Das plant der Verkehrssenat in einer neuen Gebührenordnung, deren Entwurf uns vorliegt. (Anmerkung: Der Abschnitt zu E-Scootern beginnt auf S.14 ganz unten unter 7.1.1. Die geplante Gebühr steht auf S.15 oben). Die geplanten Berliner Sätze liegen deutlich unter denen in sechs anderen deutschen Städten, die bereits solche Gebühren erheben. Sie reichen dort von 130 Euro pro Jahr und Fahrzeug in der Kölner Innenstadt bis zu 20 Euro in Dortmund – hier allerdings im gesamten Stadtgebiet.

FUSS e.V. hält die geplanten Gebühren für viel zu niedrig. Die Verleihfirmen überschwemmen die Gehwege der Stadt mit bis zu 54.200 Fahrzeugen, für die ihnen der Senat wunschgemäß Sondernutzungserlaubnisse gegeben hat. Sie verrichten ihr privates Geschäft auf öffentlichem Grund, was Berlin schwer belastet. Es leiden nicht nur viele einzelne Menschen; auch städtische Unternehmen sind betroffen: Die BVG muss immer wieder E-Scooter von zugestellten Haltestellen und U-Bahn-Eingängen räumen. Die BSR klagt über hohe zusätzliche Kosten, weil Gehwege schwerer zu reinigen sind und der Transport von Müllbehältern oft blockiert ist. Ordnungsämter und Polizei bräuchten neue Hundertschaften, um die Verkehrsverstöße mit E-Scootern wirksam zu ahnden.

FUSS-Sprecher Roland Stimpel sagt: „Verkehrssenatorin Jarasch versteht sich offenbar als Dienstleisterin der E-Scooter-Branche. Zum 1. September gab sie Erlaubnisse für alle Fahrzeuge, die die Anbieter aufstellen wollen. Jetzt gönnt sie ihnen den blockierten städtischen Grund in der City zu Discount-Preisen und im größten Teil der Stadt geschenkt – drinnen für mau, ansonsten für lau." Dem FUSS e.V. ist nicht bekannt, wie der Senat die Zahl der E-Scooter innerhalb des S-Bahn-Rings ermitteln will. Andere Städte legen die Zahl der eigens für diese Fahrzeuge angebotenen Stellplätze zugrunde. Solche Plätze gibt es in Berlin bisher nur wenige.

Gebühren in anderen Städten

In den meisten Bundesländern sehen die Städte keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren. Geklärt ist ihre Zulässigkeit nur in Nordrhein-Westfalen durch ein Urteil des OVG Münster und in Berlin durch die Novellierung des Straßengesetzes 2021. Bremen interpretiert die Rechtslage wie Nordrhein-Westfalen.

 

Stadt  Zentrum  
 Außerhalb  
Quelle

Köln

130

85

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/aenderungen-der-sondernutzungssatzung-beschlossen

Düsseldorf

50

30

https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/e-scooter-sondernutzungsgebuehr-angehoben.html

Münster

50

https://www.wn.de/muenster/ist-die-gebuhr-fur-e-scooter-eine-gute-idee-2499725?pid=true&npgn

Brühl am Rhein

50

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-regelungen-fuer-e-scooter-in-bruehl-anfang-vom-ende-197110.html

Bremen

26 (50 Cent/Woche)

https://www.heise.de/news/Elektro-Stehroller-sollen-in-weiteren-Bremer-Stadtteilen-bereitstehen-6058886.html

Dortmund

20

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=693164

Berlin (geplant)

36

0

https://fuss-ev.de/images/Downloads/Anlage1_Sondernutzungsgebuehrenordnung.pdf


Pressekontakt: Roland Stimpel, 0163 1833 508, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.