Die Gehwege der Städte (im Bild Berlin) sollten wieder vom  E-Rollern und Leihrädern befreit sein. Da Bundesverkehrsminister und Bundesrat keine allgemeine Regel wollen, sind die Städte umso stärker gefordert.

 

Bisher ist Bremen die einzige Stadt, die diese Verleihfahrzeuge nur mit ihrer Genehmigung zulässt und dafür Bedingungen stellt: eine begrenzte Zahl von Fahrzeugen, einen Notdienst der Verleiher zum Wegräumen behindernder Roller sowie eine Gebühr dafür, dass die Firmen auf der Straße Geschäfte machen. Nach allen, was wir in Bremen sehen, klappt es ziemlich gut. Die Verleiher Voi und Tier sind dort aktiv und können jeweils 500 E-Roller aufstellen. Diese Rechtsauffassung sollten sich auch alle anderen Städte zu eigen machen. Bremen sieht sich durch Gerichtsurteile gestützt, nach denen das Aufstellen kommerzieller Leihfahrzeuge nur dann kein kosten- und genehmigungsfreier „Gemeingebrauch“ ist, wenn es in geringem Umfang geschieht. Das Verleihen im großen Stil ist demnach eine genehmigungspflichtige "Sondernutzung", die die Stadt an Bedingungen knüpfen kann.