Rechtlicher Hinweis und Aufforderung zur Aussetzung der Markierungsarbeiten in der Fichtestraße ab dem 13. Mai 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrter Herr G***, 

hiermit fordere ich sie förmlich dazu auf, die für morgen Mittwoch angesetzten Markierungsarbeiten in der Fichtestraße auszusetzen, bis die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen durch die Bescheidung meiner IFG-Anfrage (Anfrage #370077) vollständig geklärt sind.

Ich habe mich bewusst gegen die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt entschieden. Dieser Schritt erfolgt in der Erwartung, dass die Stadt Hamm als rechtsgebundene Behörde eigenverantwortlich prüft, ob die Schaffung vollendeter Tatsachen vor dem Hintergrund der nachfolgenden Punkte vertretbar ist:

  1. Verstoß gegen das IFG NRW: Die Markierung präjudiziert eine Entscheidung, deren Planungsgrundlagen (statische Prüfung, Ermessensprotokolle) derzeit Gegenstand einer offenen Informationsanfrage sind. Ein rechtmäßiges Verfahren gebietet den Stopp der Maßnahmen bis zur Akteneinsicht.
  2. Materielle Rechtswidrigkeit (2,8 t-Grenze): Ich weise erneut darauf hin, dass die geplante Legalisierung des Status quo gegen die StVO (Anlage 3 zu § 42) verstößt. Die dort parkende Fahrzeugklasse (insbes. schwere Vans und SUV von Anwohnenden und Gästen) überschreitet die zulässige Gesamtmasse für Gehwegparken. Eine behördliche Anordnung, die objektiv zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten einlädt oder diese legalisieren will, ist nichtig.
  3. Haftung und Konsequenzen: Sollte die Stadt Hamm die Arbeiten am 13.05.2026 dennoch durchführen, weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Maßnahme rechtswidrig oder mit der Verkehrssicherungspflicht, den Vorgaben zur Barrierefreiheit und den zulässigen Gewichtsgrenzen (StVO, Anlage 3 zu § 42) unvereinbar sein kann. Soweit die Maßnahme später als rechtswidrig eingestuft wird, sind voraussichtlich Kosten für einen Rückbau sowie für die Sanierung der Gehwege zu erwarten. Diese Kosten wären dann aus öffentlichen Mitteln zu tragen und stünden in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zu den angesetzten haushaltsrechtlichen Zielen. Die Stadt handelt nach Kenntnis dieser rechtlichen Bedenken und der offenen IFG‑Anfrage bewusst fort.

Dieses Schreiben geht Ihnen vorab per E-Mail und zur Sicherung der Rechtsverbindlichkeit im Anhang als unterschriebenes PDF-Dokument zu. Ich setze darauf, dass Sie im Sinne der Vermeidung unnötiger Kosten für den Steuerzahler und zur Wahrung der Integrität der Verwaltung handeln.

Ich erwarte Ihre Bestätigung über die Aussetzung der Maßnahme bis zum 13. Mai 2026, 12:00 Uhr. 

Mit freundlichen Grüßen

Gunda Wienke

13.05.26