Verkehrsrecht aus Fußgängersicht

Die Straßenverkehrs-Ordnung und deren Verwaltungsvorschriften konzentrieren sich auf den rollenden Verkehr. Daran hat auch die jahrelange teilweise sehr intensive Lobbyarbeit des FUSS e.V. nichts Grundsätzliches verändert. Dennoch waren diese Bemühungen teilweise im Detail erfolgreich und müssen unbedingt weitergeführt werden. Zu diesem Themen-Komplex bieten wir Ihnen recht ausführliche und „laienverständliche“ Informationen:

Es ist das Recht der Fußgänger, Gehwege, Querungsanlagen und auchHaltestellenbereiche auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen benutzen zu können, deshalb gibt es die sogenannte "Verkehrssicherungspflicht":

Der derzeitige „Handwerkskasten“ der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung und der Verwaltungsvorschriften ist einengend und hält zumindest teilweise nicht mit der europäischen Weiterentwicklung der Regeln oder der Neuentdeckung von sogenannter „Regellosigkeit“ Schritt. In den folgenden Beiträgen finden Sie eine kritische Auseinandersetzung aus der Sicht des Fußverkehrs:

Autofahrer/innen verhalten sich häufig nicht regelkonform und schon gar nicht beim "nur mal kurz parken". Deshalb sind die "Parke nicht auf unseren Wegen"-Aufkleber der Renner in unserem Online-Shop in der Rubrik Aufkleber. Macht man sich durch das Kleben strafbar? Bei gummierten Aufklebern ("Spuckis") lautet die Antwort eindeutig: Nein.