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Der Frühling naht und Spaziergänger und Radfahrer bereiten sich darauf vor, noch mehr als in den Wintermonaten die Spazierwege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu nutzen. Meistens geht es gut, auch wenn das Radfahren eigentlich gar nicht zugelassen ist. Mitunter aber kommt es auch zu Konflikten oder gar zu Unfällen. Einige Städte wie z.B. Leipzig oder Hamburg werden das Radfahren ab dieser Saison generell auf allen Wegen erlauben. In anderen Städten wird Ähnliches diskutiert oder darüber heftig gestritten.

Der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland hat eine "Empfehlung: Spazierwege und Fahrradnutzung" herausgegeben. Der Interessenverband für Sicherheit und Komfort von Fußgängern ist keineswegs grundsätzlich gegen eine Mitbenutzung der Spazierwege durch Radler. Die Empfehlungen geben Hinweise für eine Einzelfallentscheidung vor Ort, weisen aber auch darauf hin, dass für Freizeitwege mindestens die für Gehwege in Straßenbaurichtlinien festgelegten Mindestmaße zu beachten sind. Erholungssuchende Fußgänger, Familien mit herumtollenden Kindern, gedankenverlorene Flaneure, langsam laufende Seniorern, herumalbernde Jugendliche und Mobilitätsbehinderte haben ein Recht darauf, sich wenigstens auf solchen Wegen unbeschwert und auch einmal unachtsam bewegen zu können. Wenn das nicht gelingt, wird es dem Umweltverbund aus Gehen, Radfahren und Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel insgesamt Schaden zufügen. Das kann nicht Ziel einer nachhaltigen und sozialverträglichen Stadtpolitik sein.

Der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland hat die "Empfehlungen: Spazier- wege und Fahrradnutzung" herausgegeben, die in den letzten Jahren auch in Berlin  bei örtlichen Wege-Entscheidungen beachtet wurden. Weitere Informationen zu den Empfehlungen finden Sie in der Rubrik Themen > Wandern. Sie können Sie auch in unserem Online-Shop in der Rubrik Broschüren > Fußverkehr - Wandern bestellen.

 
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