Foto: Cody Lannom, Unsplash

Für gesundes und gefahrloses Gehen in der Corona-Zeit haben wir Ideen gesammelt. Normales Straßen- und Verkehrsrecht erlaubt manches nicht; Seuchenrecht lässt mehr zu. Die Kommunen mögen ihren Spielraum ausschöpfen.

Aktionsfelder für Kommunen

1. Legales Gehwegparken kassieren, wo es Gehwege auf unter 2,50 Meter verschmälert, illegales Gehwegparken konsequent ahnden. Eine ausführliche Darstellung der sich aus den Regelwerken ergebenden Mindestbreiten von Gehwegen bietet unsere Broschüre: „Wie breit müssen Gehwege sein?“ Kostenfreier Download hier.

2. Wo Gehwege auch danach unter 2,50 Meter freie Breite haben, am Fahrbahnrand Gehzonen schaffen. Parkplätze zur Fahrbahnmitte schieben oder das Parken verbieten. 

3. Vor Geschäften mit Warteschlangen Popup-Wartezonen auf der bisherigen Fahrbahn oder auf Parkplätzen. 

4. Außengastronomie auf bisherigen Parkplätzen. Auf Gehwegen nur, wenn 2,50 m Breite bleiben.

5. Sondernutzungsgenehmigungen für Handel und Gastronomie auf ausreichende Breite von 2,50 m überprüfen, ggf. kassieren oder nicht verläüngern. 

6. Keine Leihfahrzeuge auf Gehwegen. 

7. Fahrräder nur parken, wenn 2,50 Meter Breite bleiben. 

8. Gehwegradeln konsequent ahnden, bei Unterschreiten des Mindestabstands als gefährdend. 

9. Fahrbahnen zu Lebensraum machen: temporär als "Spielstraßen" und Bewegungsraum für Fuß, Rad, Allein- und Distanzsport, besser natürlich dauerhaft. 

10. Bitte an die Polizei: Fahrbahngehen nicht ahnden, wenn die Person auf dem Gehweg das Kontaktverbot brechen müsste.

 

Mehr zum Gehen auf der Fahrbahn

Fußgänger  müssen einerseits Gehwege benutzen, sagt die StVO in § 25 Absatz 1. Andererseits verbieten es ihnen  aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe  zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.  Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark  befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern  leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.

Wo es nötig  und hinreichend sicher ist, können Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen! Das kann  beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg  anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen. Es gilt natürlich nur  für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und  nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs  seien. Hier sollte man auch nur auf der  linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.  Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.

 Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und  chronisch Kranke Abstand zu anderen. Fitte und  Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen. Zur  rechtlichen Seite verweisen wir auf den Freispruch des  Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar  demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen  zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den  Straßenverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).